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[aktualisiert: 01.11., 20:26 Uhr] Änderung ab Montag, 02.11.2020: Ausweitung der Maskenpflicht auf alle Jahrgänge

Als Reaktion auf die steigenden Infektionszahlen in Hamburg hat die Behörde für Schule und Berufsbildung entschieden, dass ab Montag, 02.11.2020, alle Schüler und Schülerinnen der Jahrgänge 5 bis 12 auch im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Dies gilt auch für die Lehrkräfte.

Laut Schreiben des Senators vom 30.10. gilt ab sofort und bis auf weiteres:

„Um die Belastung aller Beteiligten zu verringern, dürfen Schülerinnen und Schüler sowie Schulbeschäftigte künftig in den Pausen außerhalb des Schulgebäudes ihre MNB absetzen, auch wenn die Schülerinnen und Schüler untereinander dort nicht immer den Mindestabstand einhalten können. Voraussetzung dafür ist, dass die Schülerinnen und Schüler in den Pausen weiterhin nach Jahrgangsstufen (bzw. so genannte Kohorten) getrennt sind und insbesondere die Schulbeschäftigten darauf achten, dass sie selbst den Mindestabstand gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie anderen Schulbeschäftigten einhalten.“

Daraus folgt:

  1. Sofern sie keine MNB tragen, sind alle Schülerinnen und Schüler auch auf dem Schulhof verpflichtet, den Abstand von 1,50 m einzuhalten, wo immer sie es können. Ein längeres enges Zusammenstehen ohne MNB ist also auch weiterhin nicht erlaubt. Und die SuS müssen sich in ihrer Kohortenzone aufhalten.
  2. Das Befolgen diese Regeln ist die Voraussetzung dafür, dass die SuS ihre Pausenbrote, Snacks etc. in der Pause verzehren und sie hierfür ihre MNB abnehmen dürfen.
  3. Mittagessen in der Kantine: Es gelten die Regelungen wie bisher.
  4. Kiosk: Es gelten die Regelungen wie bisher. Kioskartikel dürfen nur in der Zone der eigenen Kohorte gegessen werden.
  5. Für das Trinken gelten die obigen Ausführungen analog.

Weitere Hinweise folgen sobald wie möglich.